AGFW veröffentlicht Anwendungshilfe zu GModG und Fernwärme (Version 2)
Neu
16. Oktober 2026 · AGFW
Der AGFW hat am 16. Oktober 2026 Version 2 seiner Anwendungshilfe zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und Fernwärme veröffentlicht. Das Dokument klärt praktische Fragen zur Berechnung der Primärenergiefaktoren für Wärmenetze, die ab 1. Januar 2027 nach GModG gelten. Für Fernwärme gilt als Standardwert 0,7; die Berechnung eines netzspezifischen Wertes ist nur nach der Carnot-Methode zulässig, nicht mehr nach der Stromgutschriftmethode. Versorger können einen selbst ermittelten und veröffentlichten Wert verwenden, sofern die Berechnungsmethodik den Anforderungen entspricht. Pro Prozentpunkt erneuerbarer Energieträger im Wärmenetz verringert sich der Primärenergiefaktor um 0,002 gegenüber dem Standardwert, sodass ein Netz mit vollständig erneuerbarer Erzeugung einen Faktor von 0,5 erreichen kann. Die Anwendungshilfe ist für Versorger relevant, die Energieausweise und Systemzertifikate ausstellen oder für Anschlussnehmer bereitstellen müssen.
Bundeskabinett beschließt Regierungsentwurf zur KWKG-Novelle: KWK-Förderung bis 2035
Einordnung
14. Oktober 2026 · Bundeswirtschaftsministerium
Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 den Regierungsentwurf zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen. Der Entwurf verlängert die Förderung für neue und modernisierte KWK-Anlagen, Wärmenetze und Wärmespeicher bis Ende 2035; die bestehende Förderung läuft Ende 2026 aus. Für Wärmenetze steigt die Zuschlagsgrenze je Projekt von 50 auf 100 Millionen Euro, die Gesamtförderobergrenze von 150 auf 400 Millionen Euro. Die förderfähige Gesamtstundenzahl sinkt auf 20.000 Stunden, die Fördersätze je Kilowattstunde werden zum Ausgleich angehoben. Da der EuGH am 16. September 2026 die KWK-Förderung als keine EU-Beihilfe eingestuft hatte, ist eine Genehmigung durch die Europäische Kommission nicht erforderlich. BDEW und VKU fordern in ihrer gemeinsamen Stellungnahme eine Laufzeit bis mindestens 2038 und eine Anpassung der seit 2016 unveränderten Fördersätze an gestiegene Investitionskosten. Das Gesetz soll spätestens im ersten Quartal 2027 in Kraft treten.
OLG Hamm erklärt E.ON-Fernwärme-Preisklauseln in drei Versorgungsgebieten für unwirksam
Einordnung
12. Oktober 2026 · OLG Hamm Az. 2 VKl 1/23
Das Oberlandesgericht Hamm hat am 12. Oktober 2026 im vzbv-Sammelklageverfahren (Az. 2 VKl 1/23) die Preisänderungsklauseln von E.ON Energy Solutions für die Versorgungsgebiete Erkrath-Hochdahl, Hamburg-Lohbrügge-Nord und Schwalbach-Limes für unwirksam erklärt. Das Gericht rügte sachlich ungeeignete Faktoren in den Preisformeln: E.ON hatte Preiserhöhungen prozentual berechnet, obwohl die eigenen Einkaufspreise nur absolut gestiegen waren. Für die übrigen 19 der insgesamt 22 im Verfahren erfassten Versorgungsgebiete wies das Gericht die Klage des vzbv ab. Kunden in den drei betroffenen Gebieten können nach Rechtskraft zu viel gezahlte Beträge zurückfordern; eine Neuregistrierung ist nicht mehr möglich, da die Frist am 14. September 2026 ablief. Der vzbv legt Revision beim Bundesgerichtshof ein, um die Unwirksamkeit auf alle Versorgungsgebiete auszudehnen. Das Urteil steht im Kontext des EuGH-Urteils vom 24. September 2026 (C-900/24), das Rückforderungsansprüche aus rechtswidrigen Preisklauseln zeitlich unbegrenzt stellt.
Zielmodell „Nutzen statt Abregeln": Fernwärme-Heizkessel beziehen Windstrom per Gebot
Einordnung
1. Oktober 2026 · 50Hertz, TenneT
Mit dem 1. Oktober 2026 endete die zweijährige Pilotphase von „Nutzen statt Abregeln" und das gesetzliche Zielmodell trat in Kraft. Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz und TenneT vergeben seitdem täglich per Gebotsverfahren überschüssigen Windstrom, den sie sonst abregeln müssten, an flexible Verbraucher – darunter Elektroheizkessel in Fernwärmenetzen und industrielle Prozesswärmeanlagen. Teilnehmer geben monatlich einen Gebotspreis in Euro je Megawattstunde ab; die Netzbetreiber erteilen täglich bis 11 Uhr Zuschläge und vergüten den Zuschlagspreis als Differenz zum Day-ahead-Börsenpreis. Für das vierte Quartal 2026 gilt eine Preisspanne von 23,83 bis 313 Euro je Megawattstunde. Amprion und TransnetBW nehmen vorerst nicht teil; das Modell wirkt damit vor allem in Nordostdeutschland, Hamburg und Teilen Niedersachsens. Als konkretes Beispiel gilt der Hamburger 45-Megawatt-Elektroheizkessel „Karoline" der Hamburger Energiewerke, der bereits in der Pilotphase in rund 150 Stunden drei Gigawattstunden Fernwärme aus Windstrom erzeugte.
Verbändeappell: ETS 2 pünktlich zum 1. Januar 2028 starten
Einordnung
6. Oktober 2026 · BDEW, AGFW u.a.
Neun Verbände haben die Bundesregierung am 6. Oktober 2026 in einem gemeinsamen Appell aufgefordert, sich für einen verlässlichen Start des europäischen Emissionshandelssystems ETS 2 zum 1. Januar 2028 einzusetzen. Zu den Unterzeichnern gehören AGFW, BDEW, BEE, BWP, VKU, ZIA, ZVEH, ZVEI und der Deutsche Städtetag. Das ETS 2 erfasst Brennstoffe in Gebäuden, im Verkehr und in kleineren Energie- und Industrieanlagen und soll einen einheitlichen CO2-Preisrahmen im Wärmesektor schaffen. Weitere Verzögerungen, so die Verbände, verringerten die Planungssicherheit für Unternehmen und erhöhten die Gefahr neuer nationaler Sonderwege. Als weitere Kernforderungen nennen die Verbände die zielgerichtete Verwendung der Auktionseinnahmen für Transformation und Entlastung sowie eine schnelle Umsetzung des Klima-Sozialfonds.